Terminabsage & Ausfallhonorar
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, einen bereits vereinbarten Termin wahrzunehmen, ersuchen wir Sie um eine rechtzeitige schriftliche Absage,
mindestens drei Werktage im Voraus per E-Mail an
office@praxis-vb.at.
Erfolgt keine rechtzeitige Absage, müssen wir Ihnen eine Honorarnote in Höhe von
100 € (fortgesetzter Entgeltanspruch analog § 1168 ABGB) verrechnen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Es wurde ein individueller Diagnostiktermin mit Ihnen vereinbart und für Sie reserviert.
- Der Termin wurde nicht wahrgenommen und nicht rechtzeitig schriftlich abgesagt.
- Der für Sie reservierte Termin konnte nicht anderweitig vergeben werden.
Ist der Grund für die Absage eine Erkrankung der zu untersuchenden Person, entfällt die Honorarnote bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung.